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Das Team der ambulanten Hilfe im Bild mit der pädagogischen Leiterin Marion Schmidt (links), Geschäftsführer Jürgen Hänsel und Verwaltungsleiterin Monika Grosser (rechts) Das Team der ambulanten Hilfe im Bild mit der pädagogischen Leiterin Marion Schmidt (links), Geschäftsführer Jürgen Hänsel und Verwaltungsleiterin Monika Grosser (rechts)

Albert-Schweitzer-Familienwerk Rheinland-Pfalz / Saarland e.V. baut ambulante Hilfen aus und erweitert das Leitungsteam

 

DIEZ, 28. Oktober 2011. In den letzten beiden Jahren hat sich die Zahl der betreuten Fälle und die Mitarbeiterzahl des Albert-Schweitzer-Familienwerks Rheinland-Pfalz / Saarland e.V. mehr als verdoppelt. Derzeit betreuen über 40 Mitarbeiter rund 60 Kinder in den teil- oder vollstationären Kindergruppen in Diez, Katzenelnbogen und Horhausen sowie in der ambulanten Hilfe direkt in Familien. Gerade der Ausbau der ambulanten Hilfen und die damit verbundene räumliche Unterbringung der mobilen Mitarbeiter hatte die ohnehin bestehende Raumnot in der Diezer Geschäftsstelle des gemeinnützigen Vereins noch einmal deutlich gemacht. Um diese Situation zu entschärfen, entschloss sich der Vorstand des Vereins im Sommer, weitere Räumlichkeiten anzumieten und für die neuen Mitarbeiter zur Nutzung einzurichten. „Unser Dank gilt in diesem Zusammenhang der Familie Hansen, die sich als Hausbesitzer sofort bereit erklärt hatte, kurzfristig den Ausbau des Dachgeschosses und den Umbau im ersten Stock des Hauses zu bewerkstelligen“, freute sich der Vereinsvorsitzende Klaus Zell anlässlich der offiziellen Eröffnungsfeier am gestrigen Donnerstag.

 

Die neuen Räumlichkeiten werden vor allem von den inzwischen vier Mitarbeiterinnen der ambulanten Hilfen für Beratungsgespräche, Besprechungen und die anfallende Büroarbeit genutzt. Sie helfen direkt in Familien bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und Krisen, damit die betroffenen Kinder nicht eines Tages von den Familien getrennt werden müssen. In seiner Geschäftsstelle verfügt das Familienwerk nun auch über ein wohnlich eingerichtetes Begegnungszimmer, in dem getrennt lebende Elternteile einen regelmäßigen begleiteten Umgang mit ihren Kindern pflegen können. Ziel dabei ist, dass der Umgang zwischen Elternteil und Kind möglichst harmonisch und konstruktiv verläuft. Dies ist in einer privateren Umgebung meist besser möglich als zum Beispiel in Räumlichkeiten des Jugendamtes.

 

Zum Geschäftsführer der Einrichtungen des Albert-Schweitzer-Familienwerks wurde Jürgen Hänsel (39) ernannt. In dieser Position wird er sich künftig verstärkt um die Einführung neuer Hilfsangebote, die konzeptionelle Weiterentwicklung und die Qualitätssicherung im Familienwerk kümmern. Zur Seite steht ihm dabei weiterhin Verwaltungsleiterin Monika Grosser (50), in deren Aufgabenbereich in erster Linie die Finanzbuchhaltung fällt. Seine Aufgaben als pädagogischer Leiter hat Hänsel an Marion Schmidt (46) abgegeben. Die neue pädagogische Leiterin arbeitet seit März dieses Jahres beim Familienwerk und hatte als Bereichsleiterin das in dieser Zeit erweiterte Angebot an ambulanten Familienhilfen konzeptionell vorbereitet und aufgebaut. Das Team der ambulanten Hilfen wird nun von Diplom-Sozialarbeiterin und Familientherapeutin Simone Rupprecht (44) geleitet. Derzeit betreut das Team insgesamt 22 Kinder und Jugendliche aus 15 Familien. Die ambulanten Hilfen sind dabei nicht auf den Rhein-Lahn-Kreis beschränkt, sondern sollen kontinuierlich auch auf die benachbarten Landkreise ausgedehnt werden.

 

Folgende ambulante flexible Hilfen bietet das Familienwerk derzeit an:

  • Sozialpädagogische Familienhilfe
    Aufbau und Erhalt eines gut funktionierenden Miteinanders der gesamten Familie. Stärken, Ressourcen und Kompetenzen jedes einzelnen Familienmitgliedes werden erkannt, gestärkt und gefestigt.
  • Erziehungsbeistandschaften
    Förderung einzelner Kinder oder Jugendlicher, um sie in einer schwierigen Phase ihres Lebens so zu unterstützen, dass ihnen eine Integration in die Gesellschaft langfristig gelingt bzw. erhalten bleibt.
  • Begleiteter Umgang
    Die Gesetzgebung sieht das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen vor und das Recht und die Pflicht der Eltern auf Umgang mit dem Kind. Meist geht es hier um den Umgang mit dem Elternteil, mit dem das Kind nicht ständig zusammen leben kann.
  • Betreuungshelfer
    Jugendliche bzw. junge erwachsene Straftäter erhalten Beratung und Anleitung zur besseren Integration in das soziale Umfeld und in die Gesellschaft.
  • Betreutes Einzelwohnen
    Junge Erwachsene werden sowohl nach einer stationären Maßnahme als auch aus der Familie heraus unterstützt, damit sie ein eigenständiges Leben organisieren, gestalten und bewältigen lernen. Unterstützung erfolgt bei der Wohnraumfindung, bei der Eingliederung in Ausbildung oder Schule, Amtsgängen, in finanziellen Angelegenheiten oder Freizeitgestaltung.
  • Kinderschutz
    Begutachtung von Krisensituationen als außen stehende, nicht in den Fall involvierte und somit neutrale Fachkräfte.
  • Mediation
    Bei Streitigkeiten in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten, insbesondere bei der Regelung des Umgangs, werden konfliktfrei verbindliche Regelungen zum Wohle der gemeinsamen Kinder ausgehandelt, so dass sich kein Elternteil als „Verlierer“ erleben muss.
  • Clearings
    Zum Abklären und Ermitteln eines genauen Bedarfs einer Hilfe wird zeitlich begrenzt das Zusammenleben einer Familie im Detail erfasst und ausgewertet und bei Bedarf eine weiterführende Maßnahme angeregt.

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